OP 2020

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2020 kann das Bundesprogramm freiwillig bis Ende September absolviert werden.

Sonst wäre die Schiesspflicht wie folgt geregelt:

2020 sind schiesspflichtig alle ab dem Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht (längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden). Schiesspflichtige haben das obligatorische Programm grundsätzlich mit ihrer persönlichen Waffe zu schiessen.


Achtung

Die Armeewaffen werden den aus der Wehrpflicht entlassenen Armeeangehörigen nur gegen Vorweisung eines Waffenerwerbsscheins überlassen (www.sgobergoesgen.ch). Die Waffen werden abgeändert, damit Serienfeuer nicht mehr möglich ist. Zudem wird das Interesse am Schiesssport überprüft.

Nachweis:

In den letzten drei Jahren je zweimal das Obligatorische und das Feldschiessen geschossen.